Beckum (gl). Im August 2009 waren alle Beteiligten noch guter Dinge. Das ehemalige Deemo-Gelände aus der Grottkauer Straße sollte sich binnen kurzer Frist vom Schandfleck zum schmucken Neubaubegiet mit 24 Eigenheimen wandeln. Fast ein Jahr später ist das in weite Ferne gerückt. Die halbverfallenen Firmengebäude auf dem 7000-Quadratmeter-Areal gammeln weiter vor sich hin, ungebetene nächtliche Besucher zerstören gelegentlich Fensterscheiben oder nutzen das Grundstück als wilde Müllkippe.
Grund dafür, dass trotz Anpassung des Bebauungsplans und Abschluss eines Erschließungsvertrags mit dem potenziellen Investor noch nichts geschehen ist, ist ein Streit zwischen dem Beckumer Dietmar Obst als Eigentümer des Areals und der Bergkamener Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft Beta als Käuferin. Die beiden Vertragsparteien sind uneins darüber, wer für die Abbrucharbeiten auf dem ehemaligen Firmengelände aufkommen muss.
Die sollte eigentlich ein Unternehmen besorgen, das Verkäufer Obst vorgeschlagen hatte. Mit dem durch die Firma vorgelegten, günstigen Konstenvoranschlag zeigte sich Beta eiverstanden. Schwierig wurde es allerdings, als das Abbruchunternehmen im vorigen Jahr in die Insolvenz ging. Während Dietmar Obst Abriss- und Entsorgungsarbeiten auf dem alten Deemo-Gelände gerne einem aus der insolventen Firma hervor gegangenen Unternehmen zu alten Konditionen übertragen hätte, lehnt Beta dies ab.
Geschäftsführer Dirk Salewski erklärt: „Das zu beauftragende Unternehmen muss die erforderliche Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten haben, muss zudem die notwendigen Entsorgungsnachweise führen.“ Das traut Beta dem insolventen Unternehmen nicht zu, möchte einen anderen Partner finden. Immerhin geht es laut Saleswki um die Beseitigung kritischer Baumaterialien wie Wellasbest. Bei der Suche stellte sich allerdings heraus, dass Alternativangebote um „50 bis 100 Prozent“ über dem Ursprungspreis liegen. Jetzt ist zwischen den Parteien strittig, wer die nicht unerhebliche Differenz zu tragen hat.
Das soll laut Beta-Geschäftsführer nun gerichtlich geklärt werden. Der Bergkamener Investor hat Klage gegen den Verkäufer eingereicht. Der wiederum fühlt sich verschaukelt und unter fadenscheinigen Begründungen hingehalten. Erst ein Fünftel des im Vertrag von 2005 vereinbarten Kaufpreises ist nach Obsts Angaben an ihn geflossen.
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