Auch in Rheda-Wiedenbrück wird auf einschlägige höchstrichterlicher Rechtsprechung reagiert. Immer mehr blaue Radwegeschilder – die das Benutzen der Radwege vorschreiben – verschwinden. Immer mehr „Radfahrer frei“-Hinweise – die es dem Radler anheim stellen, den Weg zu befahren – werden angebracht. Freyer findet das völlig in Ordnung. „Eine Benutzungspflicht stellt eine Verkehrseinschränkung dar und muss zwingend erforderlich sein“, verweist er auf das Bundesverwaltungsgericht.
Bereits vor acht Jahren, erinnert sich der Radfahrer-Lobbyist, habe ein ADFC-Mitglied, das täglich zwischen Wiedenbrück (Ostring) und Bahnhof Rheda unterwegs gewesen sei, gegen die Radwegenutzungspflicht auf dieser Strecke geklagt. Mit Erfolg: Die Stadt habe bereits vor dem Urteilsspruch gehandelt, nach dem das Gericht deutlich zu erkennen gegeben habe, wie es zu entscheiden gedenke.
Auf der Hauptstraße gibt es die Benutzungspflicht für Radwege nicht mehr. Ohnehin seien dort die abgetrennten Fahrstreifen für Radler „zu schmal und zu schlecht“ gewesen, sagt Thomas Freyer. Die nunmehr ausgewiesene beidseitige Freigabe der Bürgersteige (auch in Gegenrichtung) sieht er allerdings als problematisch an. Gleichwohl sieht er ein, dass kein Radfahrer zweimal die Straße überqueren wird, um zum Beispiel vom Praktiker zur Post zu kommen.
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Nonenstraße und Bosfelder Weg in Rheda, Hellweg und Burgweg in Wiedenbrück: Das sind nur wenige Straßenbeispiele, auf denen es Radlern nach Ansicht des ADFC-Manns erlaubt werden müsse, die Fahrbahn mit zu nutzen. Und die Lange Straße solle im Einbahnstraßenbereich zwischen Bielefelder/Mönchstraße und Klingelbrink für Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung geöffnet werden, meint Thomas Freyer. Im Begegnungsverkehr mit Bus und Automobil sieht er „kein Problem“.

