„Sonst würden wir es nicht machen“, sagte der Rechtsanwalt Dr. Hermann Gördes von der Bielefelder Kanzlei Streitbörger und Speckmann. Das OVG habe im Eilverfahren einige Fragen anders beantwortet, als es in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fall gewesen sei. Ins Detail ging er nicht, sagte aber, im Wesentlichen gehe es um die Frage, welche Auswirkungen der Markt in der genehmigten Größe auf die Nachbarn habe.
Porta sei mehr Verkaufsfläche genehmigt worden, als es die interkommunale Abstimmung zugelassen hätte. Jetzt gehe es vor allem auch um die Frage, ob die Interessen der Stadt Bielefeld ausreichend berücksichtigt worden seien. Außerdem müsse man sich mal die riesigen Lagerflächen anschauen und bedenken, dass Porta mehr Verkaufsfläche wollte.
Gördes räumte ein: „Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Eilverfahren für sich die Weichen gestellt.“ Es wäre schon eine Überraschung, wenn es jetzt anders entscheiden würde. Es sei die Absicht, den Rechtsweg notfalls bis zum Ende zu beschreiten. Das heißt: bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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Die Stadt Gütersloh sieht sich nach wie vor auf der sicheren Seite. „Wir werden gestützt durch den Rückzug von Rheda-Wiedenbrück“, sagte Michael Zirbel, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung, der „Glocke“.
„Wir sehen keine zusätzlichen Argumente, und die alten sind nicht stichhaltig.“ Wenn dem Bebauungsplan Fehler nachgewiesen würden, werde man sie auch beheben. Dazu gebe es Mittel und Wege. Dass die Verkaufsfläche noch einmal reduziert werden müsse, „kann ich mir nicht vorstellen“, sagte Zirbel. Bei einer Bevölkerungszahl von 100 000 sei es nur folgerichtig, dass Kunden auch aus dem Umland gebunden würden.
Beide Seiten rechnen übrigens bei dem Termin am 9. November mit einer Entscheidung.
Porta Geschäftsleiter Hans Alberts sagte, „wir haben einen Umsatz auf sehr hohem Niveau und über Plan. Wir sind sehr zufrieden.“ Etwa 35 Prozent der Kunden kämen aus der Gütersloher Innenstadt. Das könne man aus den Postleitzahlenstatistiken ablesen. Die übrigen Kunden kämen aus dem Umland, aber nicht aus Bielefeld. Alberts: „Unser Haus in Bielefeld hat überhaupt keinen Umsatzverlust.“ Den Streit zwischen Gütersloh und Bielefeld kommentiert er gelassen: „Wir haben nach Baugenehmigung gebaut.“ Auch die Lagerflächen hätten eine normale Größe.
Als Porta voriges Jahr im Mai zu bauen begann, klagten die Nachbarstädte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld beim Verwaltungsgericht (VG) gegen die Baugenehmigung und strengten vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ein Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan an. Wegen der aus ihrer Sicht zu großen Verkaufsfläche von rund 28 500 Quadratmetern sahen sie ihre Interessen beeinträchtigt. VG und OVG wiesen Eilanträge ab. Rheda-Wiedenbrück stieg anschließend aus den Verfahren aus. Das Möbelhaus wurde am 24. November planmäßig eröffnet. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden ist erst nach der OVG-Entscheidung zu erwarten.

