Die dort am 15. Dezember eingegangene Klage richtet sich zwar gegen den Kreis, zielt im Kern aber gegen die neue Nutztierhaltungsverordnung. Und: Das Verfahren ist kein Einzelfall. Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling von der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen in Hamburg spricht von „acht bis neun“ Klagen in verschiedenen Bundesländern. Der Jurist kümmert sich auch um den Gütersloher Fall mit seinen 750 Muttertieren und dem entsprechenden Nachwuchs.
Nach jahrelangen Übergangsfristen waren die neuen Vorschriften (Steiling: „Das politisch gewollte Aus der Nerzzucht.“) vor gut einem Monat in Kraft getreten. Nach ihnen muss jedem Tier mit einem Quadratmeter deutlich mehr Fläche als bisher zur Verfügung stehen. Auch dürfen Käfige nicht mehr über–einander gestapelt werden. Von 2016 an sollen die Haltungsbedingungen noch weiter verschärft werden, unter anderem sind dann auch Wasserbecken für die Tiere vorgeschrieben. Kurz nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben hatte der Kreis Gütersloh die Nerzfarm in Spexard noch Angaben von Fachbereichsleiter Thomas Kuhlbusch unter die Lupe genommen – und beanstandet. Man habe den Betreiber aufgefordert, die Käfiggröße den neuen Bestimmungen anzupassen, sagte der Jurist. Ob es bei dem Betrieb früher schon Beanstandungen gegeben hat, dazu äußerte sich Kuhlbusch mit Verweis auf das laufende Verfahren und den Datenschutz nicht.
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Wann die Klage in Minden verhandelt wird, steht nach Angaben von Dr. Hans-Jörg Korte noch nicht fest. Derzeit würden Schriftsätze ausgetauscht. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gebe es noch nicht, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, so dass der Betrieb bis zur Entscheidung zunächst wie bisher weiterlaufen dürfe. Der Betreiber zur „Glocke“: „Den Nerzen geht es gut.“ Laut Rechtsanwalt Steiling geht es bei den Klagen in erster Linie nicht um die neuen Platzvorgaben, sondern „um das Gesamtpaket und die ab 2016 erforderlichen Wasserbecken“. Die halten die Pelztierzüchter für nicht erforderlich und krankheitsfördernd. Aber, so Steiling: „Wer seine Anlage jetzt umgestaltet, muss diese Becken schon einplanen. Deswegen die Klagen.“
Der Interessenverband der Pelztierzüchter setzt im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung auf ein Gutachten. Danach handelt es sich bei den Farm-Nerzen nicht um Wildtiere, sondern um domestizierte (gezähmte) Tiere. Erst vor wenigen Tagen hatte die Tierrechtsorganisation Peta, wie berichtet, in der Gütersloher Fußgängerzone gegen die Tierhaltung auf Pelzfarmen protestiert. Die neue Haltungsverordnung sei zwar ein erster Schritt, aber der Bund hätte die Pelzfarmen in Deutschland schließen sollen, wie es in Österreich und Großbritannien bereits der Fall sei, hieß es. Pelz sei ein unvorstellbar grausames Tierqualprodukt und müsse vom Verbraucher boykottiert werden, erklärten Peta-Vertreter. In Nordrhein-Westfalen gibt es laut Kuhlbusch insgesamt sechs Nerzfarmen, in Deutschland rund 20. Die neuen Bestimmungen könnten zur Aufgabe von Betrieben führen.

