Tönnies hält das Vorgehen für rechtlich nicht zulässig. Der Rheda-Wiedenbrücker Fleisch-Konzern will die Schlachtkapazität von 50 auf 120 Tonnen am Tag – das wären etwa 240 Rinder – erhöhen. Die Anwohner fürchten erhöhte Geruchsbelästigungen und eine Zunahme des Verkehrs.
Die Stadt hält das schon nach dem geltenden Bebauungsplan für nicht zulässig. Um sicherzugehen, will sie ihn ändern. Weil das so schnell nicht geht, hat der Rat im November 2010 einer Veränderungssperre zugestimmt. Dabei hatte er sich auch von einer Schadenersatzforderung nicht beeindrucken lassen. Da hatte der Kreis bereits signalisiert, dass der Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsfähig sein könnte.
Tönnies-Geschäftsführer Josef Tillmann sagte Anfang 2011, man werde den Antrag zunächst ruhen lassen und die Änderung des Baubauungsplans abwarten. Das geschieht gerade.
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Die Stadt macht geltend, dass der Betrieb des Schlachthofs in seiner heutigen Form damit auf Dauer gesichert werde. Der Rechtsbeistand von Tönnies erklärt in einer noch Ende Januar ergänzten Stellungnahme, dass die Änderungen im Bebauungsplan „eine gravierende Einschränkung und Änderung der Nutzungsmöglichkeiten auf dem Gelände des Schlachthofs“ bedeuteten. Die Stadt betreibe „Etikettenschwindel“. Nach dem bestehenden Bebauungsplan sei die Kapazitätsausweitung zulässig.
Gibt keiner nach, dürfte es auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen. Rückendeckung erhält Tönnies von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie erhebt in ihrer Stellungnahme „erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen der Stadt Gütersloh“.

