Stadt will Tönnies weiter ausbremsen
Streitobjekt Schlachthof: Die Stadt will eine Ausweitung des Betriebs am Kanarienweg mit Blick auf die Anwohner verhindern.  Bild: din

Tönnies hält das Vorgehen für rechtlich nicht zulässig. Der Rheda-Wiedenbrücker Fleisch-Konzern will die Schlachtkapazität von 50 auf 120 Tonnen am Tag – das wären etwa 240 Rinder – erhöhen. Die Anwohner fürchten erhöhte Geruchsbelästigungen und eine Zunahme des Verkehrs.

Die Stadt hält das schon nach dem geltenden Bebauungsplan für nicht zulässig. Um sicherzugehen, will sie ihn ändern. Weil das so schnell nicht geht, hat der Rat im November 2010 einer Veränderungssperre zugestimmt. Dabei hatte er sich auch von einer Schadenersatzforderung nicht beeindrucken lassen. Da hatte der Kreis bereits signalisiert, dass der Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsfähig sein könnte.

Tönnies-Geschäftsführer Josef Tillmann sagte Anfang 2011, man werde den Antrag zunächst ruhen lassen und die Änderung des Baubauungsplans abwarten. Das geschieht gerade.

Die Stadt macht geltend, dass der Betrieb des Schlachthofs in seiner heutigen Form damit auf Dauer gesichert werde. Der Rechtsbeistand von Tönnies erklärt in einer noch Ende Januar ergänzten Stellungnahme, dass die Änderungen im Bebauungsplan „eine gravierende Einschränkung und Änderung der Nutzungsmöglichkeiten auf dem Gelände des Schlachthofs“ bedeuteten. Die Stadt betreibe „Etikettenschwindel“. Nach dem bestehenden Bebauungsplan sei die Kapazitätsausweitung zulässig.

Gibt keiner nach, dürfte es auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen. Rückendeckung erhält Tönnies von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie erhebt in ihrer Stellungnahme „erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen der Stadt Gütersloh“.

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  Ray K, Exil-Ostwestfale 24.02.2012 10:05:05
Seit jeher wird das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht dazu missbraucht, andere ja klein zu halten. Es ist durchaus bezeichnend, dass ein Land, welches neben den BRIC-Ländern, der Schweiz, Norwegen und anderen in den Genuss der größten Nettofinanzkapitalzuflüsse weltweit kommt, hinsichtlich städtebaulicher Großprojekte ziemlich blutarm dasteht. In unserem Land könnte die Bauwirtschaft richtig stark brummen - vergleichbar Shanghai, Dubai, etc. Die verwaltungsrechtliche Unart des "Präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt" ist dafür sinnbildlich. Angesichts der Herausforderungen der Zukunft - Alterung der Gesellschaft, geopolitische Konflikte um Ressourcen, Wachstumsdruck durch EU-Rettungsfonds (i.e. Enteignungsfonds), … - können wir uns solche Kleinkariertheit nicht leisten. Es gilt die Fokussierung auf Ziele. Es muss einer breiteren Bevölkerung ermöglicht werden, Eigentum zur Altersvorsorge zu bilden. Und da sind zunächst einmal Erwerbsdynamik und Unternehmungsfreude gefragt für suffiziente Wachstumspfade. Und nein: Wachstum ist nicht blöd. Wachstum ist zunächst einmal eine rein metrische Größe. Mit einer richtigen Strategie im Sinne eines qualitativen Pfads kann das in die richtigen Bahnen gelenkt werden: Erforschung neuer Energiequellen, Wissensgesellschaft, Ressourcensuffizienz. Mich nervt diese westfälische Kleingeistigkeit - städtebauliche Friedhofsruhe und Entwicklungsstarre. Es gibt genügend bautechnische Möglichkeiten, um den Bedenken der Anwohner Rechnung zu tragen. Hier ist ein beiderseitiges Einvernehmen gefragt - sowohl der Sturköpfe Anwohner, als auch des Sturkopfs Clemens, woll. Das verwaltungsrechtliche Instrumentarium dafür ist breit gefächert: Auflagen, Bedingungen, Verträge, etc. Das können zum Beispiel auch emissionsschutzrechtliche Auflagen hinsichtlich Lärm, Zeit, Geruch, Ableiten von Schlachtblut et cetera gemacht werden. Oder auch Auflagen, den Betriebsverkehr ausschließlich über die Friedrichsdorfer Straße abzuführen. Bautechnische Möglichkeiten gibt es so viele.
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