Der 27-jährige Elektriker wurde außerdem zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 1800 Euro an das Opfer verurteilt. Beide Angeklagten zeigten sich geständig und stimmten der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im vollem Umfang zu. Aufgrund der Geständnisse musste das Opfer nicht aussagen.
Vor neun Jahren, Anfang 2003, hatte sich die Tat ereignet. Die beiden Verurteilten besuchten das damals 14-jährige Opfer, eine Bekannte, zu Hause. Vor der Tür rauchten sie gemeinsam eine Zigarette, dann forderten sie das Mädchen zu einer Spritztour mit dem Auto auf. Es willigte ein und stieg in das Fahrzeug des heute 28-Jährigen. Die beiden Ahlener hatten sie während der Fahrt mehrmals aufgefordert, intim zu werden, was das Opfer aber abgelehnt hatte. Auf dem Homannsweg stoppte der heutige Student das Fahrzeug und nötigte das Mädchen zum Intimverkehr. Ob der zweite Verurteilte dies ebenfalls getan hatte, war laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht genau zu beweisen.
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Jetzt heißt es für die beiden Männer, sich zu bewähren. Sollten sich der 27- und der 28-Jährige in der Bewährungszeit etwas zuschulden kommen lassen, werde das Gericht erneut entscheiden, über das Strafmaß, erklärte der Vorsitzende Richter.

