Vergewaltigung: Männer gestehen
Eien Bewährungsstrafe verhängte das Gericht gegen zwei Männer aus Ahlen, die der gemeinschaftlichen Vergewaltigung angeklagt waren.

Der 27-jährige Elektriker wurde außerdem zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 1800 Euro an das Opfer verurteilt. Beide Angeklagten zeigten sich geständig und stimmten der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im vollem Umfang zu. Aufgrund der Geständnisse musste das Opfer nicht aussagen.

Tat liegt neun Jahre zurück

Vor neun Jahren, Anfang 2003, hatte sich die Tat ereignet. Die beiden Verurteilten besuchten das damals 14-jährige Opfer, eine Bekannte, zu Hause. Vor der Tür rauchten sie gemeinsam eine Zigarette, dann forderten sie das Mädchen zu einer Spritztour mit dem Auto auf. Es willigte ein und stieg in das Fahrzeug des heute 28-Jährigen. Die beiden Ahlener hatten sie während der Fahrt mehrmals aufgefordert, intim zu werden, was das Opfer aber abgelehnt hatte. Auf dem Homannsweg stoppte der heutige Student das Fahrzeug und nötigte das Mädchen zum Intimverkehr. Ob der zweite Verurteilte dies ebenfalls getan hatte, war laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht genau zu beweisen.

Jetzt heißt es für die beiden Männer, sich zu bewähren. Sollten sich der 27- und der 28-Jährige in der Bewährungszeit etwas zuschulden kommen lassen, werde das Gericht erneut entscheiden, über das Strafmaß, erklärte der Vorsitzende Richter.

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  f s, E-loh 16.08.2012 19:30:14
Hinterziehe Steuern im fünf stelligem Bereich und Du fährst ein.
  Thomas G, Beckum 29.08.2012 18:53:24
@Olaf Berger: Immer diese "Im Internet - Hobby - Miesmacher, die nicht argumentieren, aber beleidigen können"...
  Joern Becker, 16.08.2012 20:15:59
So manchmal zweifele ich auch an unserem Rechtssystem
  D. Bürger, Warendorf 17.08.2012 12:41:03
Bewährung für Vergewaltigung?? Hoffentlich nimmt sich mal jemand die Familie des Richters vor...
  Sabine Bach, Oelde 20.08.2012 09:48:43
Was kann der Richter dafür, dass die Rechtslage nun einmal so aussieht? Wenn man etwas an diesem wirklich sehr unfairen Strafmaß im Vergleich zu anderen Delikten ändern will (5 Jahre Haft für Raubkopierer?!), sollte man da ansetzen, wo das Recht entsteht - bei der Gesetzgebung!
  T. Baum, Oelde 20.08.2012 15:56:05
@ Sabine Bach Wenn man keine Ahnung hat einfach... Paragraf 177 Strafgesetzbuch: Vergewaltigung nicht unter 1Jahr Freiheitsstrafe bis nicht unter 5Jahren Freiheitsstrafe!
  M. B., Verl 22.08.2012 09:55:40
Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für eine Vergewaltigung... - wo ist da die STRAFE???
  Stefan Lukas, Kreis WAF 24.08.2012 12:56:59
Bitte auch mal berücksichtigen: Es wird das zum Tatzeitpunkt für die Angeklagten geltende Recht zu Grunde gelegt. Und da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt (vor 9 Jahren) Heranwachsende gewesen sind, ist denkbar, dass das JGG (Jugendgerichtsgesetz) zur Anwendung gekommen ist, was das Strafmaß entscheidend beeinflusst.
  Olaf Berger, 25.08.2012 00:25:50
Immer diese Hobby-Juristern...
  Stefan Lukas, Kreis WAF 25.08.2012 08:47:45
@Olaf Berger: Streichen Sie "Hobby" und diskutieren Sie bitte sachlich, wenn Ihre Beiträge ernstgenommen werden sollen.
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