Da die Einfuhr dieses Tabaks, dessen Herkunft noch nicht ermittelt worden ist, einen Verstoß gegen tabaksteuerrechtliche Bestimmungen darstellt, wurden die Pakete sichergestellt.
Gegen den Fahrer leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren ein. Von dem sichergestellten Tabak gehe auch eine Gesundheitsgefahr aus. Während der in Deutschland zum Verkauf zugelassene Wasserpfeifentabak maximal fünf Prozent Feuchtigkeit enthalten dürfe, wie das Zollamt ausführt, habe der illegale Tabak durch die Zugabe von Glycerin und Zuckermelasse einen Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 40 Prozent.
Diese Zusatzstoffe erzeugten bei der Verbrennung stark gesundheitsgefährdende Substanzen. Der Steuerschaden betrage dem Zoll zufolge 7000 Euro. Für jedes Kilogramm Wasserpfeifentabak seien annähernd 37 Euro Steuern zu entrichten.
|
|

