Als er das von ihm gekaufte Eigenheim betrat, traf in aber fast der Schlag. Als der Warendorfer endlich die Schlüssel für das Haus in Händen hielt, in das seine Tochter Kathrin einziehen soll, macht er sich mit dem Gerichtsvollzieher auf den Weg, um das Eigenheim zu erkunden. Beim Betreten sind die Männer fassungslos.
Ob Rollladen, Türen, Wände oder Bäder – alles ist mit einer Bitumenfarbe vollgeschmiert worden. Im ganzen Haus findet sich keine Steckdose mehr, geschweige denn Heizkörper oder der Heizkessel. Fensterrahmen wurden mit einem Bunsenbrenner bearbeitet. Leitungen und Kabel sind gekappt, Bodenfließen, Fensterbänke und Zimmertüren kaputtgeschlagen worden. Dichtungen, Strom oder Wasser? Fehlanzeige. Dafür eine Verwüstung, die jeder Beschreibung spottet.
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Die Familie Auf der Landwehr hat durchaus damit gerechnet, ein Haus zu übernehmen, in das noch einiges an Arbeit investiert werden muss. An einen solchen Grad der Zerstörung haben sie aber im Traum nicht geglaubt. Auch, weil Anfang vergangener Woche alles in Ordnung war. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei konzentrieren sich derzeit auf den Vorbesitzer. Da der allerdings zahlungsunfähig ist, wäre bei ihm – sofern er für die Verwüstung verantwortlich ist – auf absehbare Zeit ohnehin nichts zu holen.
Und ob beispielsweise irgendeine Versicherung für den Schaden geradesteht, ist ebenfalls fragwürdig. Also konzentriert sich Bernhard Auf der Landwehr darauf, das Haus in den nächsten Wochen und Monaten bewohnbar zu machen. Ihm zur Seite stehen die Familie, Freunde und Bekannte. Die Geburtstagsparty der Tochter, die in dem Haus in wenigen Wochen ihr 30. Wiegenfest feiern wollte, ist verlegt worden. Vieles will man in Eigenregie sanieren.
Hinnehmen aber wollen die Käufer das Geschehene nicht. In den nächsten Tagen werden Fachfirmen die Schäden begutachten und Kostenvoranschläge erstellen. Sollte dem Vorbesitzer die Schuld nachgewiesen werden und irgendwann wieder bei Kasse sein, will man versuchen, das Geld zurückzubekommen.
Eine Zwangsversteigerung ist in Regel der letzte Ausweg. Denn normalerweise wollen sich die Betroffenen die Prozedur ersparen – allen voran die Banken. Denn sie verlieren meist ordentlich Geld. Viel lieber würden die Kassen weiter an den Zinsen für den Kredit verdienen. Kann der Hausherr aber die Raten für das einstige Traumhaus nicht mehr abstottern, wird es eng. Im schlimmsten Fall beantragt die Bank das Verfahren zur Zwangsvollstreckung und die Immobilie kommt unter den Hammer. Der einzige, der profitiert, ist der neue Besitzer – sollte man zumindest meinen.
Bernhard Auf der Landwehr hat sicherlich kein gutes Geschäft gemacht. Er kaufte die Katze im Sack aufgrund eines „kalten“ Gutachtens und übernahm vom offenbar verbitterten Vorbesitzer eine Ruine. Ohnehin ist es ein zäher Weg gewesen, ehe Auf der Landwehrs endlich Zugang zum Haus hatten. „Der Vorbesitzer hat nichts unversucht gelassen“, sagt Familienvater Bernhard, der sich mit Gruseln an die vielen taktischen Winkelzüge erinnert, die über Monate Richter und Rechtsanwälte beschäftigt haben. Einmal drin in der Immobilie, war der Umzugstermin Ende August bereits vergessen. Derzeit rechnet die Familie damit, dass es Weihnachten klappen könnte.

