Kreis weist Kritik am Job-Center zurück
Behörden-Entscheidungen zu Hartz-IV-Zahlungen landen immer wieder vor Gericht. Im Fall einer 28-jährigen Warendorferin  stellen Klientin und Job-Center den Sachverhalt unterschiedlich dar.

In der gesamten Bundesrepublik ist Thomas Cillessen unterwegs, um Empfängern von Arbeitslosengeld-II-Leistungen („Hartz IV“) bei ihren tagtäglichen Auseinandersetzungen mit den Behörden unter die Arme zu greifen. Jetzt hat ihn der Weg in seine Heimatstadt nach Warendorf geführt.

Der Fall einer alleinstehenden Mutter erregt die Gemüter. Nach der Trennung von ihrem Freund war der Auszug aus der bis dato gemeinsamen Wohnung nötig geworden. Die alleinerziehende Mutter einer neunjährigen Tochter begab sich umgehend auf die Suche nach einer neuen Bleibe. Rund 40 bis 50 Wohnungen habe sie sich seit Oktober vorigen Jahres angesehen, schildert die 28-Jährige im Gespräch mit der „Glocke“ ihre verzweifelte Lage. Viele Vermieter duldeten keine Hundehaltung, und selbst Kinder seien oftmals nicht gern gesehen.

Dann ein Lichtblick: In Freckenhorst hatte die junge Frau die passenden vier Wände gefunden, nach eigenen Angaben eine 74 Quadratmeter große Wohnung, für die 350 Euro Kaltmiete zu zahlen gewesen wären. Allerdings: Das Job-Center Warendorf erklärte sich nicht bereit, den Mietzins zu zahlen, da dieser um 25 Euro über dem zu billigenden Satz von 325 Euro an Kaltmiete für eine entsprechende Hartz-IV-Wohnung gelegen hatte. „Es gibt einen Ermessensspielraum, den das Job-Center in Warendorf hätte nutzen können“, findet Margit-Marion Mädel vom Sozialzentrum Höxter, die den Wahl-Altenbekener Thomas Cillessen bei dessen Engagement für Hartz-IV-Empfänger unterstützt.

Die Pressestelle des Kreises Warendorf teilte am Mittwoch mit, dass sich der Sachverhalt aus Sicht des Job-Centers grundlegend anders darstelle. Dem Job-Center liege nicht das von der Klientin erwähnte, sondern nur ein anderes Mietangebot vor. Dieses liege deutlich oberhalb der von der Klientin beschriebenen Größenordnung, so dass eine Übernahme der Kosten für das vorgelegte Mietangebot aufgrund fehlender Angemessenheit nicht möglich gewesen sei. „Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine angemessene Wohnfläche von 65 Quadratmetern für einen Zwei-Personen-Haushalt vorgesehen“, heißt es in den Erläuterungen des Kreises weiter.

Nach den Richtwerten des Kreises Warendorf zu den Kosten der Unterkunft liege die Angemessenheitsgrenze bei einem Zwei-Personen-Haushalt in Warendorf bei 325 Euro Kaltmiete. Übernahmefähig seien zudem die angemessenen Betriebskosten von 1,75 Euro pro Quadratmeter. Auf Nachfrage der „Glocke“ stellte Thomas Fromme, bei der Kreisverwaltung zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, klar, dass es in besagtem Fall um weit mehr als nur 25 Euro Mietzinsüberschreitungen gegangen sei. „An einem solchen Betrag würde das Job-Center eine Mietvereinbarung nicht scheitern lassen“, so Fromme. Selbstverständlich seien Einzelfallentscheidungen durch das Job-Center möglich, wenn die Kosten in der Gesamtschau noch als angemessen gelten.

In dem Fall der 28-jährigen Warendorferin, der der „Glocke“ geschildert worden ist, liege jedoch keine Angemessenheit mehr vor, betont Fromme. Grundsätzlich werde vom Job-Center kein Umzug untersagt. Das bedeute, dass die Kundin auch eine größere Wohnung anmieten könne. Allerdings erfolge eine Kostenübernahme nur im Rahmen der Angemessenheitsgrenze und es würden in diesem Fall keine Folgekosten wie zum Beispiel die darlehensweise Übernahme der Kaution oder die Umzugskosten gewährt.

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  Der Inquisitor Spricht, weltweit 05.03.2013 08:18:06
Es ist doch nicht das erste Mal, das das Warendorfer Job Center so eklatant fehl entscheidet. Wichtig ist doch für diesen Verein nur, möglichst viel geld am Ende des jahres nach Berlin zurück zu überweisen. Hilfe, richtige Hilfe muss man von dem hiesigen Jobcenter nicht erwarten. Vieleicht hätte sie statt einen Hund ein Pferd haben müssen, dann klappts in Warendorf auch besser mit dem Vermieter .
  Amando van Burg, 07.03.2013 17:00:42
Ich kann bisher nur Gutes vom Jobcenter berichten. Ich denke, dass es AUCH darauf ankommt, wie man auftritt und wer vor einem sitzt. Sicher, auch ich kenne die eine oder andere Mitarbeiterin, die scheinbar mehr Wert auf absolute Gesetzestreue als auf Menschlichkeit legt - aber hier ist es wichtig, selbst informiert zu sein. Wenn ich das Jobcenter Warendorf mit denen im Kreis Gütersloh und Paderborn vergleiche: Gebe ich Warendorf eindeutig den Vorrang. Hier hat man sich bemüht, hier hat man auch bei speziellen Problemen einen kompetenten Ansprechpartner. Und falls (doch mal) nicht: Lässt man sich direkt zum Vorgesetzten verbinden, bleibt sachlich und trägt sein Problem vor. Das ist das was ICH erfahren und erlebt habe. Das Problem ist meist die Unwissenheit der Antragssteller bzw. teilweise (leider) auch ein gewisses, so manchem Klischee entsprechendes "Kommunikationsniveau". Wenn ich natürlich herumpampe, wird nicht selten zurückgepampt. Daher ist es schwer, ohne Wissen um die genauen Fakten eine klare Meinung zum geschilderten Sachverhalt von sich zu geben.
  A, WAF 07.03.2013 20:58:52
Ich kann nur sehr positives über das WAF jobcenter berichten. Wer ehrlich und bemüht ist bekommt sehr viel Hilfe und wird immer kompetenz behandelt. Ich kann immer anrufen und habe meinen Bearbeiter am Telefon. Wenn es immer so gut wäre im Deutschland, wäre die Sache mit Harzt IV bestimmt besser. Die Arbeit von denen ist auch nicht leicht. Und von der Frau - das Kind mit neun Jahren ist doch schon so groß - wieso schafft sie es in den ganzen Monaten nicht eine Arbeit zu suchen. Dann kann sie (mit Unterhalt von den Vater) anmieten was sie will.
  Hmmm Hmmm, WAF 08.03.2013 11:17:41
Lieber A, auch wenn man heutzutage eine Arbeit hat ist es unglaublich schwierig eine passende Wohnung in Warendorf zu finden. Ich weiss wovon ich spreche.
  Amando van Burg, 08.03.2013 15:05:07
Ja, die Wohnunggsuche, ein Thema an und für sich. Schon ohne ALG2 schwer, aber mit? Nahezu unmöglich. Da bekommen (leider) viele Gastarbeiter den Vorzug - und das ist kein politisches Gesäusel sondern täglich erlebte Realität. Aber mit ALG2 bist Du oft abgestempelt, faul, nutzlos oder nichts wert. Es wird mehr auf der Drumherum vorschnell geschaut als das der Mensch als solches wirklich eine Chance bekommt...
  OMG OMG, WAF 08.03.2013 18:42:56
Lieber Amando van Burg, was sagst du da????? Gastarbeiter haben den vorzug???? Hast du den Verstand verloren?? Als Ausländer hast du deFacto fast gar keine Chance eine Wohnung zu finden. Nicht umsonst fragen die Vermieter schon am Telefon "Wie heissen Sie" um dann zu analysieren ob es ausländisch klingt oder nicht damit man die erst gar nicht zur Besichtigung einlädt. WARENDORF WAR JEHER SCHWARZ UND IST AUCH HEUTE SCHWARZ!!!! LIEBE GRÜßE
  Amando van Burg, 08.03.2013 20:05:51
Hallo "OMG OMG OMG" (einmal hätte gereicht): Ich kann nur von MEINEN Erfahrungen sprechen. Hier im näheren Umkreis ist der Ankauf von bezahlbaren Immobilien recht beliebt um diese an Gastarbeiter zu vermieten, denn das bringt PRO PERSON bis zu 250 Euro. Ein Hotel in Lette bei Oelde bekommt pro Gastarbeiter laut Insiderinformationen 210 Euro je Person. Und in eine "normale Wohnung" passen dann schon mal bis zu 4 oder 6 Gastarbeiter im Etagenbettstapelverfahren. Damit lässt sich weit mehr Gewinn erzielen als an "Ottonormalfamilie" zu vermieten. Das ist nun mal ein Fakt der mehr und mehr zu Problemen führt - weil für die sozial Schwachen in unserem Land der BEZAHLBARE Wohnraum immer knapper wird. Übrigens ein Problem, dass auch mehr und mehr Gehör in den Medien findet - denn ab 2014 sind die Grenzen vollends offen, die Zuwanderung hat sich in den letzten Jahren fast verdreifacht. Und wo sollen die Menschen alle nun leben? Eben! In Lette z.B. gibt es genug "Investoren" die sich scheinbar einen Dreck um das "Soziale Umfeld" kümmern, solange die Kasse stimmt. Kann man machen, muss man aber nicht...
  OMG OMG, WAF 08.03.2013 21:01:33
Lieber Amando van Burg, ach Sie meinen diese sogenannten Saisonarbeiter, die in Lette bis Füchtorf von Morgens bis Abends 12Stunden minimum auf Plantagen schuften! Ich wär mal gespannt ob ein "Einheimischer" soetwas über sich ergehen würde. Für arbeiten sind sie Willkommen, aber für die Übernachtung zu Schade?????? JAAAA ein dreifaches OMG OMG OMG!!!!!!
  Amando van Burg, 09.03.2013 08:32:17
OMG, OMG: Nein, ich meine jene Gastarbeiter, die überwiegend in einer großen Fleischbude in Rheda-Wiedenbrück ihre Schichten kloppen für einen Lohn mit dem kein deutscher hier Leben könnte aufgrund hoher Lebenshaltungskosten. Jene Gastarbeiter, von denen EINIGE mangels Alternativen an den Wochenenden gerne mal zur Flasche greifen und sich dem alkoholischen Genuss mit all seinen Folgen hingeben. Jene Gastarbeiter, von denen EINIGE nach Wirkeintritt des erwähnten Alkohols gerne mal laut schreiend durch die Gegend rennen, sich die Köppe einschlagen, an parkende Autos pinkeln oder sich den körperlichen Genüssen freizügig am Straßenrand hingeben. Jene Gastarbeiter meine ich....
  Axel Winter, Dülmen 09.03.2013 18:49:03
Leider ist es nicht möglich, sich ein genaues Bild der Sach- und Rechtslage zu machen. daher finde ich den Artikel nicht ganz glücklich. Als langjähriger ehrenamtlicher Hartz IV - Berater weiß ich, dass ein Fall konkret dargelegt werden muss, um darüber zu schreiben und zu reden. Hier ist aber nichts konkretes zu erkennen. Sollte aber der Fall aus dem Jahre 2011 stammen, so hätte man sich auch auf die WNB berufen können, wonach ein Überschreiten der 65m² Wohnfläche um 5m² nicht schädlich ist. Der Kommentatur hält Sprechstunden in Nottuln, Dülmen, Lüdinghausen und Datteln mit den Städten Waltrop und Oer-Erkenschwick ab und ist unter winterhilfe@web.de bundesweit zu erreichen.
  Amando van Burg, 09.03.2013 19:43:12
Ach, Herr Winter (mal wieder)? Na, wenn Sie mit Ihrer ungefragt propagierten Hilfe so charmant sind wie Sie hier aussehen, kann es ja nur was werden: (Weblink von der Redaktion gelöscht)
  Axel Schweiss, 05.03.2013 11:22:02
Das "Jobcenter Warendorf" ist durch folgende Aussage vollumfänglich charakterisiert: Mangelnde Kompetenz wird durch stramme Gesinnung substituiert.
  Kopfschüttel ..., Ahlen 10.03.2013 12:19:27
Lieber Amando van Burg, was soll dass denn bitte jetzt??? warum verlinken sie sein Gesicht! Das geht zu weit!!
  Amando van Burg, 10.03.2013 13:09:59
Hallo Kopfschüttler/in, nun, ich sehe das anders. Wenn jemand seine Dienste frei im Netz anbietet (setzen wir mal voraus, der hier kommentierende Herr Winter ist auch der echte Herr Winter), dann ist es nichts Verbotenes, im Internet anhand der von dieser Person gemachten Angaben Informationen zu suchen. Herr Winter gibt eine Emailadresse an. Und wenn man die über Google sucht, bekommt man direkt einen Link zu "winterhilfe.rockdiele.de" - warum sollte es also zu weit gehen, wenn man anhand von selbst zur Verfügung gestellten Daten weitere, frei auffindbare sucht und diese wiederum veröffentlicht? Herr Winter ist im Netz zu sehen, ergo dürfte Herr Winter kein Problem damit haben sich zu zeigen bzw. gezeigt zu werden. Auch rechtlich absolut unbedenklich, denn ich habe ja per Textlink auf ein (frei einsehbares) Bild verlinkt und kein Bild direkt eingestellt (was hier ja auch technisch nicht möglich ist). Ihre "Rage" in allen Ehren, aber sie ist wohl eher moralisch-unwissender Natur... oder?
  Kopfschüttel ...., Ahlen 10.03.2013 16:42:36
Mit soetwas Befasse ich mich nicht mehr! Sie sind verrückt! Ich kann nur an Glocke appellieren, kommentare, von denen extra Bilder verlinkt werden, zu löschen! Denn das ist schon Menschenhetze!!
  aufmerksamer Bürger, 11.03.2013 09:21:00
Zitat Amando van Burg, 09.03.2013 19:43:12 "Ach, Herr Winter (mal wieder)? Na, wenn Sie mit Ihrer ungefragt propagierten Hilfe so charmant sind wie Sie hier aussehen, kann es ja nur was werden: *** http://www.wint...." Liebe Amando, das was Sie hier schreiben ist so ungefragt, wie Sie es sich überhaupt nicht vorstellen können. Es lässt tief blicken, wenn ein Mensch jemanden nach seinem Aussehen beurteilt und sich öffentlich darüber lustig macht. Schämen Sie sich!
  Amando van Burg, 12.03.2013 07:21:04
OMG: Nicht an die Glocke APPELLIEREN sondern SCHREIBEN. Schauen Sie mal, ein Stück weiter unten: "Kommentar nicht in Ordnung?" Einfach klicken, schreiben: "Amando ist doof" und der Link wird gelöscht. Und "Aufmerksamer Bürger": Viel tiefer lässt blicken, wer auf ungefragte Kommentare ungefragte Kommentare abgibt. Ich habe Herrn Winter nicht nach seinem Äusseren verurteilt sondern nur beurteilt. Das ist legitim, das ist menschlich. Auch Sie werden so manch heisses Geschoss im Sommer an sich vorbeilaufen sehen und still im Beisein Ihrer Frau denken: "Alter Schwede, was ein geiles Gerät!"
  Hans Gewerkschafter, Kreis Warendorf 06.03.2013 19:43:11
Erneut eina bsolutes Fehlverhalten vom Jobcenter Kreis Warendorf und dessen Mitarbeiter. Rexhtswidriges Verhalten an der Tagesordnung Schikane und Einschüchtern vom feinsten
  Erwin Ml, 06.03.2013 19:47:49
Hat denn der Kreis Warendorf eine neue KDU-Richtlinie (KDU=Kosten der Unterkunft), hat der Kreis Warendorf denn überhaupt ein schlüssiges Konzept zu den KDU oder sind die Obergrenzen nach wie vor willkürlich und an der Realität vorbei festgelegt? Und wie sieht es aus mit der Deckelung der Betriebskosten? Außerdem stellt sich die Frage, ob der Kreis nicht die alte zu teure Wohnung auch nach der Trennung so lange weiter hätte bezahlen müssen, bis eine neue angemessene Wohnung gefunden wurde. Immerhin wurde hier die Obdachlosigkeit einer Mutter mit Kind zumindest mitverursacht.
  Jetzt Tacheles, Warendorf 07.03.2013 00:55:57
Leute! versteht Ihr denn überhaupt wodrum es geht???? Die 28-jährige hatte sich beschwert warum sie keine Genehmigung bekommt und heult bei Herrn Cillessen aus! Das Jobcenter WAF hat alles RICHTIG gemacht! Welches Jobcenter genehmigt denn für 2!! Personen!!! bitteschön in Deutschland eine Wohnung mit einer Größe von 74qm!!! und einer Kaltmiete von 350€, was warm ca 500€ entspräche. Da passen alle Faktoren NICHT!!! 1: Die Wohnung ist zu groß (bei 2 personen max. 60qm ...in ABSLOUTEN ausnahmfällen 65qm 2: Sie darf nur 2 Zimmer haben! und nicht 3!!! 3: Die Kaltmiete ist ca. 25%über dem max. Regelsatz!! Und Ihr regt euch auf übers Jobcenter! Immer jammern und meckern! Typisch deutsch! HEHE was ich der 28jährige empfehlen würde ist, dass sie sich einen neuen "Freund" angel soll. Denn dann ist die Sache anders 3 Personen.
  Ina Becker, Oelde 07.03.2013 06:58:25
Das Jobcenter muss die alte Wohnung bezahlen bis eine neue gefunden wird, längstens aber 6 Monate. Und 74 qm sind definitiv zu groß. Da kann das Jobcenter nix für, die machen das Sozialgesetzbuch nicht.
  Margit Marion Mädel, Höxter 07.03.2013 08:16:47
Ich möchte hier etwas klar stellen: uns ging es am Montag überhaupt nicht um die zu große Wohnung, welche die Kundin an jenem Tage ihrem SB vorlegte, da war auch uns klar, das diese nicht im Verhältnis lag. Unser Vorwurf, das sich der Sachbearbeiter schuldig machte, beruht auf einer angemessenen Wohnung, welche die junge Mutter hätte beziehen können, welche sage und schreibe ca 25 Euro über der Angemessenheit lag. Diese wurde bereits beim Hausbesuch in der alten Wohnung vom Sachbearbeiter abgelehnt. Daher gab die Kundin auch keine Mietbescheinigung mehr ab. Weiterhin möchte ich betonen, das für das Land NRW laut BSG Urteil für Einzelpersonen 50qm und jede weitere Person 15 qm Gültigkeit haben. Eine Deckelung für Heizkosten sind rechtswidrig auch Heizkosten müssen vollumfänglich laut BSG Urteil übernommen werden. Ausnahme, das Jobcenter kann Unwirtschaftlichkeit nachweisen. Die junge Mutter hat es schwer, wie zig tausende andere ALG II Bezieher in Deutschland, überhaupt noch Wohnraum der angemessen ist zu erhalten. Mieten steigen, Energiekosten steigen nur die KdU will kein Kreis erhöhen. Der Jetztzustand, für die junge Mutter und Kind hätte vermieden werden können, denn Obdachlosigkeit muß immer vermieden werden! Hier hat das Jobcenter einfach versagt und schlecht beraten! Da müssen unsere Regierenden demnächst viele Brücken bauen... oder endlich wieder Sozialwohnungen fördern und bauen.
  Erwin Ml, 07.03.2013 11:37:48
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 16.05.2012 in letzter Instanz entschieden, dass die bislang von den Jobcentern zugestanden Wohnflächen zu klein bemessen waren. Das Urteil gilt rückwirkend! Mit der Entscheidung des BSG wird allen Hartz IV-Betroffenen in NRW eine um 5 qm größere Wohnfläche zugebilligt, für Single-Haushalte jetzt eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 50 qm und Mehrpersonenhaushalte jeweils zusätzliche 15 qm mehr. 65 qm für zwei Personen sind also der Regel- und nicht der Ausnahmefall! Die Zimmeranzahl hatte und hat nichts damit zu tun. Auch gehören die sog. KDU-Richtlinien, die willkürliche Hochstgrenzen für die Mietkosten pro qm festlegen, dringend mal auf den gerichtlichen Prüfstand, denn sie entsprechen keinesfalls einem sog. schlüssigem Konzept, wie es das BSG verlangt. Die Berliner Richtlinien sind z.B. aktuell gerichtlich für unwirksam erklärt worden: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=504 Ob es den KDU-Richtlinien des Kreises Warendorf da besser ergehen würde? Eine Deckelung der Heizkosten ist ebenfalls unzulässig, wie eine andere Kommentatorin bereits bemerkt hat. Auch ist die Übernahme der Kosten für eine "unangemessene" Wohnung zwar zunächst einmal auf sechs Monate beschränkt, muss aber verlängert werden, solange nachgewiesen wird, dass eine "angemessene" Wohnung nicht gefunden werden konnte. Es hätte hier also niemals zu einer Kündigung der alten Wohnung kommen dürfen, solange keine neue gefunden war. In diesem Fall drängt sich der Eindruck auf, dass Mitarbeiter des Jobcenters ihrer Verpflichtung, die von Hartz IV betroffene Mutter ausreichend zu beraten und die Obdachlosigkeit von Mutter und Kind zu verhindern, nicht nachgekommen sind. Das könnte ggfs. sogar strafbar sein und sollte deshalb dringend von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
  Ein Mitleser Egal, Weit weg 07.03.2013 15:57:56
Jetzt schreibe ich auch mal was dazu: Zum einen erstmal find ichs Traurig das es sowas überhaupt geben muss! Und zum anderen möchte ich gerne zur Aussage von "Jetzt Tacheles" Zu 1: Welches Jobcenter genehmigt denn für 2!! Personen!!! bitteschön in Deutschland eine Wohnung mit einer Größe von 74qm!!! = Bis zu 75qm dürfen 2 Pers. anmieten. Hierbei handelt es sich um Mutter mit Kind! Zu 2:Sie darf nur 2 Zimmer haben! und nicht 3!!!= Falsch!!!! Schuldkinder brauchen ein eigenes Zimmer und aus diesem Grunde stehen 3 Zimmer zu!!!!!!!! Zu 3: HEHE was ich der 28jährige empfehlen würde ist, dass sie sich einen neuen "Freund" angel soll. Denn dann ist die Sache anders 3 Personen. = Ich denke dazu brauchst Du Dir kein Urteil bilden...Und den Spruch hätte man sich auch dezent sparen können!
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