Gemeinschaftsschule Finnentrop gestoppt
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat die Gemeinschaftsschule in Finnentrop gestoppt.

Die rot-grüne Landesregierung wollte die Gemeinschaftsschule in Finnentrop sowie 13 andere Gemeinschaftsschulen im Land per Schulversuch durchsetzen. Dies sei jedoch rechtswidrig, urteilen die Richter. Ein Schulversuch sei nur dann möglich, wenn er nötig sei, um Reformmaßnahmen zu erproben. Die Schulverwaltung hätte also darlegen müssen, dass es unklar sei, ob sich die Gemeinschaftsschule als neue Schulform in NRW eigne. Nach Ansicht der Schulverwaltung stehe die Eignung der Gemeinschaftsschule jedoch bereits fest.

Schulministerin Löhrmann: Keine Auswirkungen auf andere Projekte

Das gerichtliche Verbot, in Finnentrop eine Gemeinschaftsschule zu gründen, hat nach Angaben von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) keine Folgen für die übrigen Schulprojekte in Nordrhein-Westfalen. Die 13 anderen Standorte von Gemeinschaftsschulen seien nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betonte sie am Donnerstag in Düsseldorf. Zwölf Gemeinschaftsschulen könnten wie geplant zum kommenden Schuljahr an den Start gehen. Nur bei der Gemeinschaftsschule Blankenheim müsse die Auswirkung der Entscheidung der Richter noch geprüft werden. Löhrmann kündigte eine gesetzliche Regelung für das zentrale Reformvorhaben der rot-grünen Landesregierung an. Die Regierung arbeite "mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage für die Gemeinschaftsschule".

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