Die 21-Jährige befindet sich seit Samstag in Untersuchungshaft. Das abgelegte und in weiten Teilen mit dem Ermittlungsergebnis übereinstimmende Geständnis sowie die Spurenlage hatten zur Anordnung der Untersuchungshaft wegen Mordes geführt.
„Natürlich wurden die Angaben der jungen Frau durch die Mordkommission und die Staatsanwaltschaft noch einmal überprüft. Die Einlassung war zwar in sich schlüssig, dennoch ist es die Pflicht der Ermittlungsbehörden auch alle entlastenden Momente für den Tatverdächtigen zusammen zu tragen“, erläutert Oberstaatsanwalt Heribert Beck.
Er führt weiter aus, „bei eben dieser Überprüfung konnte mit Hilfe einer Überwachungskamera eindeutig bewiesen werden, dass die Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat nicht in Gronau gewesen ist und somit den Mord an dem 46-jährigen Gronauer auch nicht begangen haben kann.“
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Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde daraufhin die Tatverdächtige unverzüglich noch am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Motivlage für die falschen Angaben der jungen Frau, die sich durch ein falsches Geständnis selbst zu Unrecht des Mordes bezichtigt hat, ist bis zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar.
