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Von DPA, 26.05.2023 | 14:12 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Fall eines Mannes, der seine Frau zerstückelt hat, Revision eingelegt. Es geht dabei um ein zweites Mordmotiv neben Heimtücke.
Der Angeklagte (M) sitzt vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen Mordes im Landgericht Bremen zwischen seinen Verteidigern. - Foto: Focke Strangmann/dpa
Bremen (dpa) - Gegen das Urteil im Mordprozess um die zerstückelte Leiche einer Frau hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit. Das Landgericht Bremen hatte am Dienstag einen 47-jährigen Mann aus Bremerhaven wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal erkannte es Heimtücke.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ein zweites Mordmerkmal - niedrige Beweggründe - und auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Dies hätte eine mögliche vorzeitige Entlassung verhindert. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob es aufgehoben wird.
Der Mann war verurteilt worden, weil er seine Frau betäubt, erdrosselt, zerteilt, in Plastik gewickelt und die meisten ihrer Körperteile in einem Koffer verstaut hat. Den Koffer warf der Mann in einen Fluss. Die Frau hatte ihren Mann verlassen wollen. Etwa einen Monat nach ihrem Verschwinden wurden die Überreste der Frau in dem Koffer am Weserufer in Bremerhaven gefunden.
© dpa-infocom, dpa:230526-99-837071/2
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