BGH: Google muss negative Links nicht verbergen

Der BGH entscheidet erstmals zu zwei Klagen gegen Google zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet auf Basis der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Foto: Lukas Schulze/dpa
DPA
- Im Internet gibt es kein generelles «Recht auf Vergessenwerden». Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der Trefferliste zu entfernen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klarstellte.
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