Finanzierung von Stuttgart 21: Die Sprechklausel

Arbeiten am S-Bahn-Tunnel zwischen dem Hauptbahnhof und Bad Cannstatt, der im Rahmen von Stuttgart 21 errichtet wird. Foto: Marijan Murat
DPA
- Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 von 2009 und wird sehr unterschiedlich interpretiert. In Paragraf acht, Absatz vier, steht: «Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf.»
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