Wahlrecht für betreute Menschen gilt schon bei Europawahl

Eine Stimmabgabe für das Europäische Parlament. Jahrzehntelang waren viele Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer von Wahlen ausgeschlossen. Dies hat sich nun geändert. Foto: Ralf Hirschberger
DPA
- Menschen mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung dürfen nun doch bei der Europawahl am 26. Mai erstmals abstimmen.
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