Führerscheinentzug als Strafe: Richter sind aufgeschlossen

Juristen diskutierten über Entzug des Führerscheins für Einbrecher. Foto: Marius Becker/Archiv
DPA
- Die Justiz ist dem Führerscheinentzug als alternative Strafe nicht abgeneigt. Als Sanktion mittlerer Intensität etwa für Einbrecher und säumige Unterhaltszahler sei dies - zusätzlich zum bisherigen Strafkatalog aus Geld- und Freiheitsstrafen - durchaus denkbar. Zu diesem Schluss kamen die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs am Mittwoch bei ihrer Jahrestagung in Düsseldorf.
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