Gemeinderäte-Wahl: 2,5 Prozent-Klausel verfassungswidrig
- Bei den kleinen Parteien in Nordrhein-Westfalen knallen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts die Sektkorken: «Wir haben mit diesem Ergebnis gerechnet, trotzdem sind wir sehr erleichtert», sagte der Münsteraner Ratsherr Franz Pohlmann von der ÖDP nach der Entscheidungsverkündung am Dienstag. Die ÖDP hatte bei der letzen Wahl in Münster 1,2 Prozent der Stimmen. Wäre die Sperrklausel rechtlich in Ordnung gewesen, wäre er bei der nächsten Kommunalwahl 2020 womöglich nicht erneut in den Rat der Stadt gekommen. Doch das Verfassungsgerichtshof gab der ÖDP und den anderen Antragstellern Recht: Die 2016 vom Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen ist verfassungswidrig.
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