Gericht: Borussia-Fahne ist keine unzulässige Werbung

- Ein schwarz-gelbes Banner im Garten eines Fußball-Fans aus dem sauerländischen Hemer ist nun richterlich genehmigt. Ein Nachbar hatte versucht, die Stadtverwaltung zu zwingen, die zwei Quadratmeter große Borussia Dortmund-Fahne als «unzulässige Werbung» für ein börsennotiertes Unternehmen zu verbieten. Damit blitzte er nicht nur bei den Beamten im Rathaus, sondern jetzt auch bei den Richtern des zuständigen Verwaltungsgerichtes ab. Wie das Gericht am Montag mitteilte, müsse der Kläger Beeinträchtigungen durch die im Wind flatternde und gegen den Mast schlagende Fahne hinnehmen. Dies gehöre zu den Dingen, die im Nachbarschaftsverhältnis grundsätzlich akzeptiert werden müssten.
|