Gericht bestätigt Kontaktverbot nach Drohungen auf Facebook
- In sozialen Netzwerken wie Facebook ausgesprochene Drohungen und Beschimpfungen können ein Kontakt- und Annäherungsverbot rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 UF 254/12). Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Gladbeck.
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