Gericht entscheidet über Muezzinruf in Oer-Erkenschwick

An der Aussenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW und den Schriftzügen: «Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen». Foto: Guido Kirchner/dpa/Archiv
DPA
- Laute Kirchenglocken am Sonntag oder der Ruf des Muezzin zum Freitagsgebet - um die religiösen Lockzeichen der verschiedenen Gotteshäuser gibt es in der Nachbarschaft immer wieder Ärger. Mit einem langjährigen Streit in der Revierstadt Oer-Erkenschwick beschäftig sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster am Mittwoch (23. September).
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