Klägerin für Sturz von der Bierbank selbst verantwortlich

- Wer beim Feiern und Tanzen von einer Bierbank fällt, kann dafür nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm nicht andere zur Verantwortung ziehen. Das Gericht wies die Schadensersatzklage einer Frau ab, die sich beim Sturz von einer Bank eine schwere Schulterverletzung zugezogen hatte. Für ihr Verhalten und die Selbstgefährdung sei die Frau selbst verantwortlich, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (Beschlüsse vom 20. Oktober und 25. November 2015, Az: 9 U 142/14).
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