Kostenübernahme von Tests soll bald neu geregelt werden
- Im Streit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und mehreren Kommunen um die Kostenübernahme von Corona-Tests zeichnet sich eine Lösung ab. Laut NRW-Gesundheitsministerium wird das Bundesgesundheitsministerium in der kommenden Woche dazu eine Verordnung erlassen. Sie bestimme, dass auch Tests an bestimmten asymptomatischen Personen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden dürfen, etwa im Umfeld einer infizierten Person. «Die Verordnung soll rückwirkend zum 14. Mai in Kraft treten», berichtete ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf am Dienstag. «Welcher Personenkreis konkret unter die neue Verordnung fallen wird, ist hier bislang nicht bekannt», so der Sprecher weiter.
|