Kündigung einer schlafenden Bahnmitarbeiterin bleibt unwirksam

- Eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn, die während der Fahrt eingeschlafen war, hat den Prozess um ihre Kündigung endgültig gewonnen. Die Bahn habe keine Berufung gegen die Entscheidung vom November eingelegt, teilte das Arbeitsgericht Köln am Dienstag mit. Die Frau, die in einem Bordbistro beschäftigt ist, hatte in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an dem Tag nicht gut ging. Da niemand sie weckte, schlief die Frau nach eigenen Angaben die ganze siebenstündige Fahrt durch. Daraufhin erhielt sie von der Deutschen Bahn die Kündigung. Dies sei unverhältnismäßig, hatten die Richter im November geurteilt.
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