Liegenbleiben: Gericht entscheidet kuriosen Bettstreit

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archivbild
DPA
- Im kuriosen Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem sogenannten Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdriften, befand das Gericht am Donnerstag (Az. 19 S 105/17).
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