Millionenklage gegen RWE unzulässig: Großmann weiter im Prozess

- Der Energiekonzern RWE hat im Streit um ein geplatztes Geschäft in Russland einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Essen erklärte am Dienstag eine Schadenersatzklage über 700 Millionen Euro des russischen Oligarchen Leonid Lebedew für unzulässig. Die ebenfalls erhobene Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann sei dagegen zulässig, entschied das Gericht.
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