Nach Suizid in Essen: Häftling war anfangs unter Sicherung
- Vor dem Suizid eines Häftlings im Essener Gefängnis im Oktober hatten die Behörden keinen Hinweis, dass der Mann selbstmordgefährdet sein könnte. Zu Beginn seiner Untersuchungshaft acht Monate zuvor sei er allerdings noch ganz anders eingestuft worden, wie aus einem Bericht des NRW-Justizministeriums hervorgeht, mit dem sich der Rechtsausschuss des Landtags am Mittwoch beschäftigt. Der Mann aus Bottrop war am 6. Oktober wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte sich zwei Tage später in seiner Zelle erhängt.
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