Städte klagen gegen Gemeindefinanzierungsgesetz 2015
- Drei Städte und Gemeinden haben Beschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 beim Verfassungsgerichtshof NRW eingelegt. Laut Mitteilung des Gerichts klagen die Städte Münster und Blomberg (Kreis Lippe) und die Gemeinde Hellenthal in der Eifel (Kreis Euskirchen). Nach Ansicht der Kläger verletzt eine Regelung die in der Verfassung zugesicherte Selbstverwaltung der Betroffenen. Der kommunale Finanzausgleich wird jährlich neu durch das Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt und garantiert die Finanzausstattung von Städten und Gemeinden.
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