Stewardess kann Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv
DPA
- Eine Stewardess kann die Kosten für ein heimisches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden und am Mittwoch mitgeteilt (Az.: 8 K 1262/15 E). Die Flugbegleiterin hatte 1250 Euro pro Jahr für ihr häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht.
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