Urteil: Schichtarbeiter hat Anspruch auf Teilzeit
- Einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat das Landesarbeitsgericht in Köln in zweiter Instanz einem Schichtarbeiter zugesprochen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, wollte der Maschinenführer nach zweijähriger Elternzeit nicht wieder voll im Drei-Schicht-Betrieb arbeiten. Er hat eine in Vollzeit tätige Ehefrau und zwei Kinder. Nach der Elternzeit wollte er nur noch vormittags in Teilzeit beschäftigt werden. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Begründung: Es müssten sonst speziell für den Kläger zusätzliche Schichtübergaben eingeführt werden. Dies führe zu Produktionsverzögerungen und damit zu wirtschaftlichen Nachteilen. Wie zuvor schon das Arbeitsgericht Bonn wies auch das Landesarbeitsgericht Köln dies zurück (Az.: 7 Sa 766/12).
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