Verbotene Vereinszeichen: Landgericht muss Klage annehmen

Das Gebäude des Oberlandesgerichtes und der Oberstaatsanwaltschaft in Hamm. Foto: Caroline Seidel/Archiv
DPA
- Wer Zeichen von verbotenen Vereinen auf seiner Kleidung in der Öffentlichkeit trägt, muss mit einem Strafprozess rechnen. Das gilt nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm auch für den Fall, dass der Träger die Schriftzüge anpasst oder abändert. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Herbst 2017 das Mitglied eines Motorradclubs angeklagt. Der Mann hatte auf dem Vorplatz vor einer Polizeistation in Bochum die Kutte seines Clubs mit dem Kennzeichen eines verbotenen Vereins getragen. Das Landgericht Bochum hatte die Klage abgewiesen. Begründung: Der Mann habe eine Ortsangabe eines nicht verbotenen Vereins hinzugefügt und sich daher nicht strafbar gemacht.
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