Verfassungsrichter klären Minderheitenrechte im U-Ausschuss

Peter Biesenbach (CDU), Justizminister von Nordrhein-Westfalen. Foto: Federico Gambarini/dpa
DPA
- Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) in Münster eine Organklage von Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen. Die Parlamentarier sehen in der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Untersuchungsausschuss des Landtags einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Die fünf Politiker stellen eine sogenannte qualifizierte Minderheit und hatten im U-Ausschuss «Hackerangriff» gefordert, dass Verbindungsdaten des Diensthandys von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in den Ausschuss als Beweis eingeführt werden.
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