«Zuhause im Glück»-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv
DPA
- Ein Teilnehmer der RTL-II-Dokusoap «Zuhause im Glück» muss die Renovierung seines Hauses als geldwerten Vorteil versteuern. Das hat das Finanzgericht Köln in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz. In der Sendung werden die Häuser einkommensschwacher Familien renoviert, der Eigentümer braucht dies nicht zu bezahlen. Im konkreten Fall besteuerte das Finanzamt 65 Prozent der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen. Der Senat gab dem Finanzamt dem Grunde nach Recht - jedoch muss der Antragsteller vorerst nur 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen. (Az.: 1 V 2304/18)
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