Dokumentation: FDP-Satzung zu Sonderparteitagen
- In der Bundessatzung der FDP ist geregelt, unter welchen Bedingungen ein außerordentlicher Parteitag einberufen oder ein regulärer Parteitag verschoben werden kann. Bisher ist geplant, vom 3. bis 5. Mai in Nürnberg die Parteiführung zu wählen. Zur Geschäftsordnung des Bundesparteitages (Paragraf 12) heißt es dazu:
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