BGH erlaubt extrem teure Umbuchungen

- Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatz-Teilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
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