Keine Entschädigung von Airline für Verspätung wegen Randale

Ein Airbus A320 der portugiesischen Fluggesellschaft TAP am Hauptstadtflughafen Willy Brandt in Berlin. Foto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa
DPA
- Bei Verspätungen oder Annullierungen von Nachfolgeflügen wegen eines randalierenden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von ihrer Entschädigungspflicht befreit sein.
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