Streit um Sonntagsbrötchen wird wohl vor dem BGH landen

Ob trockene Brötchen «zubereitete Speisen» sind, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Foto: Peter Kneffel
DPA
- Der Münchner Streit um Sonntagssemmeln wird wohl zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs will Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München einlegen, wie Sprecher Andreas Ottofülling der dpa sagte.
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