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Von Matthias Bornhorst, 01.07.2022 | 16:27 Uhr
Seit Mitte März gilt die Impffpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen - nun könnte das Gesundheitsamt erste Verbote aussprechen.
Von 20 000 Mitarbeitern im Pflege- und Gesundheitswesen im Kreis Gütersloh sind 300 weder geimpft noch genesen. Das Gesundheitsamt prüft nun alle 300 Stellungnahmen und kann daraufhin ein Beschäftigungsverbot für die ungeimpften Mitarbeiter verhängen. Foto: dpa
Kreis Gütersloh (bor) - Die Schonfrist ist abgelaufen: Bis zum Freitag mussten ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen sowie deren Arbeitgeber eine Stellungnahme beim Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh abgeben. Der Kreis kann nun Beschäftigungsverbote für die nicht geimpften Pflegerinnen,…
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