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Von Matthias Bornhorst, 17.01.2022 | 19:10 Uhr
Seit dem Wochenende gilt eine neue Corona-Verordnung im Kreis Gütersloh - mit Folgen vor allem für doppelt Geimpfte.
Unter welchen Umständen kann ich bei einem Restaurantbesuch auf einen Corona-Test verzichten? Laut neuer NRW-Verordnung brauchen außer Geboosterten auch doppelt Geimpfte keinen Test, allerdings nur, wenn die zweite Impfung wenigstens 14 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Foto: dpa
Kreis Gütersloh (bor) - Es ist kompliziert: Wer sich im Sommer 2021 mit dem Johnson&Johnson-Vakzin einmal hat impfen lassen und dann in den vergangenen Wochen eine zweite Impfung zum Beispiel mit Biontech oder Moderna erhielt, galt in Nordrhein-Westfalen bis zum Wochenende noch als geboostert. Das…
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