Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden. Wenn Sie bereits Digitalabonnent sind, Sie sich aber noch nicht in unserem Portal registriert haben, holen Sie das bitte nach, um auch künftig das e-paper und/ oder unsere Plus-Inhalte lesen zu können.
01.02.2023 | 17:22 Uhr
64 Prozent in Gütersloh, 70 Prozent in Wiedenbrück: So hoch ist die Abgabequote der Grundsteuerreform, wie die Finazämter mitteilen.
Wer als Immobilenbesitzer die Angaben zur Grundsteuerreform auf der Steuerplattform Elster noch nicht erleidgt hat, kann dies weiterhin nachholen. Foto: dpa
Kreis Gütersloh (gl) - Nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am Dienstag abgelaufen ist, ziehen die Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück eine erste Bilanz. Im Finanzamt Gütersloh liegen 54 878 Erklärungen vor. Das seien 64 Prozent aller Fälle, heißt es in einer Mitteilung. Im Finanzamt Wiedenbrück sind es 44 335 Erklärungen, also 70 Prozent. Mehr als 90 Prozent der Anträge seien digital eingereicht worden. Wer noch keine Erklärung eingereicht hat, wird nun schriftlich erinnert.
Abgabe ist weiter möglich
Sollte dann immer noch keine Abgabe erfolgen, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Außerdem hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes, heißt es. „Die Abgabe ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich, auch die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de läuft weiter“, heißt es. Die Erklärungen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht.“
Der Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Hotline weiter besetzt
Die Grundsteuer-Hotline ist weiter erreichbar. Die Hotline des Finanzamts Gütersloh ist unter 05241/30711959, die des Finanzamts Wiedenbrück unter 05242/9341959 erreichbar – jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Texte und Fotos von die-glocke.de sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.