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20.05.2022 | 07:34 Uhr
Im Juni startet der Kreis Gütersloh mit der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung bei circa 3000 Hauswasserbrunnen der Kategorie B.
Über eine Pumpe wird das Wasser aus dem Brunnen in den Haushalt gefördert. Wegen der neuen Trinkwasserverordnung werden ab Juni im Kreis Gütersloh 3000 Brunnen überprüft. Foto: Lange
Kreis Gütersloh (gl) - Laut Mitteilung sind das in der Regel Einzelversorgungsanlagen, die zum Beispiel Trinkwasser auch für Mieter gewinnen. Das könnten jedoch auch Anlagen für kleinere Betriebe sein.
Start am 7. Juni in Borgholzhausen
Aus Kapazitätsgründen erfolgt die Umsetzung in alphabetischer Reihenfolge der Kommunen. Los geht es daher mit Borgholzhausen am 7. Juni. Gestartet war die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh zunächst bei der Umsetzung der fünften Änderung der Trinkwasserverordnung mit den Brunnen der Kategorie A.
Das sind Brunnenanlagen, die zum Beispiel große Betriebe versorgen. Insgesamt, also inklusive der Hauswasserbrunnen, die nur den Eigentümer versorgen, gibt es im Kreis Gütersloh 14.000 Hausbrunnen – mehr als im ganzen Nachbarbundesland Niedersachsen. Nur die Betreiber der Hauswasserbrunnen der Kategorie B erhalten ein Anhörungsschreiben, in dem über den neuen Untersuchungsumfang informiert wird.
Dem Betreiber wird dann innerhalb einer gesetzlichen Frist die Gelegenheit gegeben, sich hierzu im Bedarfsfall schriftlich zu äußern. Dieses Verfahren ist laut Kreis notwendig, da die Trinkwasserverordnung als Alternative zu einer Vollanalyse eine Risikoanalyse erforderlich macht, welche Parameter zukünftig überwacht werden müssen.
Vollanalyse mit 50 Indikatoren
Das Gesundheitsamt könne bestimmen, welche Untersuchungen des Trinkwassers in welchen Zeitabständen durchzuführen seien. Ursprünglich hatte die nationale Trinkwasserverordnung vorgesehen, dass Brunnenbetreiber ihr Wasser auf 50 verschiedene Indikatoren – also eine Vollanalyse – untersuchen lassen sollten.
Diesen Umfang hätten die Brunnenbetreiber nur reduzieren können, indem sie selbst eine Risikoanalyse auf eigene Kosten beauftragt hätten. „Nicht zuletzt ist es einer Initiative des Kreises Gütersloh zu verdanken, dass diese Vorgehensweise für B-Anlagen-Betreiber nicht mehr zwingend anzuwenden ist“, schreibt die Verwaltung.
Trinkwasserqualität leidet nicht
Durch die risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung werde der Kreis im Gegensatz zur Volluntersuchung den Aufwand und damit die Kosten für die Betreiber deutlich reduzieren können. „Und dass, ohne die Trinkwasserqualität herabzusetzen.“ Allerdings werden Betreiber gegebenenfalls auch mehr als den bisher gewohnten Umfang untersuchen lassen müssen, aber nicht alle 50 Indikatoren.
Gesammelte Fakten:
Weitere Informationen erhalten Interessenten unter 05241/854531 sowie per E-Mail an t.juergensmann@kreis-guetersloh.de.
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