Beinahe-Abschiebung hat Nachspiel im Düsseldorfer Landtag

Von Michael Delker,

Mit der fast vollzogenen Abschiebung eines Kurden aus Rietberg (Kreis Gütersloh) wird sich der Düsseldorfer Landtag beschäftigen.  

Nach einem abgelehnten Asylantrag saß der Kurde mehrere Tage in Büren (Kreis Paderborn) in Abschiebehaft. Symbolbild: dpa

Kreis Gütersloh (mdel) - Die in letzter Minute gestoppte Abschiebung eines Kurden hat ein politisches Nachspiel. Der Versmolder Landtagsabgeordnete Thorsten Klute (SPD) hat gemeinsam mit seinem Dortmunder Kollegen Volkan Baran eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Aufklärung gefordert

Laut Mitteilung möchte Klute von der Landesregierung unter anderem wissen, wann dem Kreis Gütersloh das gerichtliche Abschiebeverbot zugestellt wurde und wie die Landesregierung es bewertet, dass der Kreis Gütersloh trotzdem versucht hat, den Mann abzuschieben. 

Thorsten Klute dazu: „Die Rechtsstaatlichkeit ist eines der höchsten Güter unseres Grundgesetzes. Wenn ein Gericht eine Entscheidung trifft, dann hat eine Behörde, in diesem Fall der Landrat des Kreises Gütersloh, diese zu akzeptieren und umzusetzen. Daher wird dieser Vorfall bedingungslos aufzuklären sein. Das gilt umso mehr, als dass mir die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh bereits mehrfach in zweifelhafter Weise aufgefallen ist.“

Kreis weist Zuständigkeit von sich

Wie berichtet, war der Kurde am 9. März bereits auf dem Weg zum Düsseldorfer Flughafen, als die Abschiebung gestoppt wurde. Das Verwaltungsgericht in Minden hatte bereits am Tag zuvor in einem Eilverfahren entschieden, dass die Abschiebung des Mannes in die Türkei nicht erfolgen dürfe, bevor über den Asylfolgeantrag des Mannes entschieden sei. Nach Angaben des Vereins „Abschiebungsreporting NRW – Komitee für Grundrechte und Demokratie“ (Köln) habe dessen Anwalt noch am 8. März den Gerichtsbeschluss an den Kreis Gütersloh übermittelt.

Der Kreis Gütersloh verwies in einer Stellungnahme auf die Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). „So lange uns das BAMF nicht mitteilt, dass die Maßnahme abzubrechen ist, so lange müssen wir unterstellen, dass die Maßnahme rechtmäßig ist“, erklärte Jan Focken, Sprecher der Kreisverwaltung, in der Stellungnahme.

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Von Michael Delker,