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Von Regina Bojak, 07.12.2022 | 19:10 Uhr
Seit Monaten geht es um die Frage, ob der Bau der SL Riding Ranch genehmigt werden durfte. Eine Beschwerde der Bauherrin wurde jetzt abgewiesen.
Die Arbeiten auf der Baustelle müssen weiter ruhen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die sofortige Vollziehung der Stilllegungsverfügung nicht zu beanstanden ist, und bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Archivfoto: Dünhölter
Gütersloh (gl) - Die Bauarbeiten auf der SL Riding Ranch von Barbara Hagedorn müssen weiterhin ruhen. Das hat der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden. Und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. September bestätigt.
Beschlus…
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