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Von Gerrit Dinkels, 01.12.2022 | 18:33 Uhr
Auf dem ehemaligen Flugplatzgelände an der Bundesstraße 513 ruhen viele Hoffnungen. Eine hat sich jetzt vorerst zerschlagen.
Sollte sich an der Gesetzgebung auf Bundesebene nichts ändern, lassen sich auf den Naturerbe-Flächen und der Landebahn keine Windkraft- und Photovoltaikanlagen bauen. Das gilt nicht für die Flächen, auf denen die Kommunen Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz einen Gewerbepark planen. Die Landebahn ist bisher auch nicht zum Kauf angeboten worden. Foto: Borgmeier
Gütersloh (gl) - Die Stadtverwaltung sieht aktuell keine Chance, auf dem ehemaligen Flugplatzgelände an der Bundesstraße 513 Windkraft- oder Photovoltaikanlagen zu bauen. Das hat ein Gespräch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) als Geländeeigentümerin sowie mit dem Kreis Gütersloh…
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