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13.10.2022 | 18:22 Uhr
Schulkind aber Sommer 2023: Dazu beginnt jetzt die Anmeldephase an den Gütersloher Grundschulen. Eltern sollten sich Termine sichern.
Auch die Grundschule Blankenhagen nimmt ab Montag Terminwünsche entgegen. Die Anmeldung von Schulanfängern muss in der Zeit vom 7. bis zum 15. November erfolgen. Foto: Dinkels
Gütersloh (gl) - Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden – die also im Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurden – sind im kommenden Schuljahr 2023/24 schulpflichtig. Die Anmeldung der Kinder muss in der Zeit vom 7. bis zum 15. November erfolgen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Dafür sind die Grundschulen nach den Herbstferien ab Montag, 17. Oktober, erreichbar.
Schule frei wählbar - solange es ausreichend Plätze gibt
Die Eltern können laut Mitteilung der Stadt frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Es bestehe aber nur ein
Die Schulen sind ab Montag zu erreichen Altstadtschule: Schulstraße 29, 05241/50523110. Grundschule Avenwedde-Bahnhof: Albertus-Magnus-Straße 11 a, 05241/50523210. Grundschule Blankenhagen: Dresdner Straße 15, 05241/50523310. Blücherschule: Blücherstraße 7, 05241/50523410. Edith-Stein-Schule: Franz-Grochtmann-Straße 36, 05241/50523510. Grundschule Große Heide: Pelikanweg 4, 05209/70408410. Grundschule Heidewald: Alte Heidewaldstraße 1, 05241/50523610. Grundschule Isselhorst: Niehorster Straße 69, 05241/ 50523710. Grundschule Kattenstroth: Ludwigstraße 11, 05241/50524010. Grundschule Neißeweg: Neißeweg 3, 05241/50524110. Grundschule Nordhorn: Knappweg 9, 05241/50524210. Paul-Gerhardt-Schule: Südring 53, 05241/50524410. Grundschule Pavenstädt: Pavenstädter Weg 72, 05241/50524510. Grundschule Sundern: Sundernstraße 20, 05241/50524610. Josefschule: Bruder-Konrad-Straße 116, 05241/50523810. Kapellenschule: Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10, 05241/50523910. Overbergschule: Neuenkirchener Straße 44, 05241/50524310.
2023/24 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.
Zur Anmeldung sind mitzubringen: das schulpflichtig werdende Kind (soweit möglich), das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masern-Impfung. Aufgrund der derzeitigen Situation bittet die Stadt, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem Kind in die Schule zu kommen. Es gelten die dann aktuellen Coronaregeln nach dem Infektionsschutzgesetz.
Weitere Auskünfte beim Fachbereich Schule
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilt Renate Gerken vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh Auskunft unter 05241/822291. Die Links zu den Internetseiten der Grundschulen und Infos zu den Anmeldungen findet man über das Schulportal der Stadt Gütersloh www.schulen.guetersloh.de.
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