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Von Judith Aundrup, 29.03.2023 | 18:37 Uhr
Altkleidercontainer sind auf städtischem Grund grundsätzlich nicht zugelassen. So lautet ein Beschluss des Stadtrats aus dem Februar 2020.
Um das Verbot von Altkleidercontainern auf städtischen Flächen ist es am Dienstag in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden gegangen. Foto: Aundrup
Harsewinkel (jau) - Das will ein Unternehmer dieser Branche nicht akzeptieren (diese Zeitung berichtete). Der Fall wurde am Dienstagmorgen vor dem Verwaltungsgericht Minden verhandelt. Mit dem Ergebnis: Der Klage wurde stattgegeben.
Gericht hebt negativen Bescheid auf
Somit hat das Verwaltungsgericht…
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