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27.03.2023 | 18:07 Uhr
Privatpersonen dürfen keine Osterfeuer mehr veranstalten. Nur noch größeren Vereinen und Verbänden ist dies erlaubt.
Osterfeuer dürfen in der Gemeinde Langenberg nur noch von größeren Vereinen und ähnlichen Organisationen veranstaltet werden. Foto: Pixabay
Langenberg (gl) - Die Zeiten, als Privatleute auf eigene Faust ein Osterfeuer abbrannten, um sich mit ihren Freunden und Bekannten in gemütlicher Runde bei Fackelschein treffen, sind vorbei. Der Rat der Gemeinde Langenberg hat das Ortsrecht an die Vorgaben des NRW-Umweltministeriums angepasst. Erlaubt sind allerdings so genannte Brauchtumsfeuer, die angemeldet und genehmigt werden müssen.
Feuer brennen am Ostersonntag ab 19.30 Uhr
Sieben an der Zahl soll es nun zum Osterfest in Langenberg geben, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus an der Klutenbrinkstraße. Jeder Bürger sei eingeladen diesen beizuwohnen. Am Ostersonntag, 9. April, ab 19.30 Uhr brennen folgende genehmigte Brauchtumsfeuer.
Bei der Langenberger Feuerwehr an der Bentelerstraße 74 werden kontrolliert die Flammen lodern. Es gibt einen Getränkeausschank und Speisen. Bürger sind ebenso bei der Spielplatzgemeinschaft „Auf der Heide“ in Langenberg willkommen. Der Schützenverein Langenberg lädt zur Zusammenkunft an der Stromberger Straße 17 ein. Die IG Bauerschaft Selhorst freut sich auf Gäste zum Osterfeuer an der Höchtestraße 6. Die IG Bauerschaft Allerbeck heißt alle Interessenten an der Wadersloher Straße 79 willkommen. Miteinander plauschen und an den wärmenden Flammen beieinander stehen, dazu lädt die Katholische Kirche Benteler für Ostersonntag an den Stukendamm 81 ein. Dort wird es einen Getränkeausschank geben. Die IG Graft an der Fechtelstraße 8 ist eine weitere Adresse in Benteler, wo Menschen gesellig zusammenkommen können.
Ausdrücklich keine Müllverbrennungsaktion
Wie die Gemeinde Langenberg in ihrer Ankündigung betont, sind Brauchtumsfeuer nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie dienten vielmehr der Tradition und seien von größeren Organisationen oder Vereinen auszurichten, die in der Ortsgemeinschaft verankert sind. Sie sind im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich.
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