Kommune geht gegen Wildparker in Wiedenbrück vor

Von Lars Nienaber,

Wo darf man an der Stromberger Straße in Wiedenbrück parken und wo nicht? Schilder stifteten zum Teil Verwirrung.

Neuregelung: Zwischen Lümernweg und Wippermannstraße hat die Stadt nun eine Halteverbotszone eingerichtet. Zusatzschilder weisen darauf hin, dass Besucher der dortigen Arztpraxen oder Apotheke ihre Autos nur in gekennzeichneten Flächen abstellen dürfen. Foto: Nienaber

Rheda-Wiedenbrück (lani) - Die Stromberger Straße in Wiedenbrück gilt nicht nur bei Anliegern seit Langem als Problemfall, wenn es ums Parken geht. Insbesondere zwischen Lümernweg und Wippermannstraße kam es in der Vergangenheit immer wieder zu brenzligen Situationen, weil am Fahrbahnrand abgestellte Autos die Sicht versperrten, zu Hindernissen für den Durchgangsverkehr wurden oder Ausfahrten blockierten. Die Stadt ist um Lösungen bemüht – agierte dabei zuletzt aber teils unglücklich. Spätestens seit der Eröffnung des zweiten Ärztehauses an der Hauptstraße und der damit verbundenen Einführung kostenpflichtiger Parkplätze hinter den zwei Immobilien hat das Quartier bei Ortskundigen den Ruf eines Epizentrums des Wildparkens weg. Dabei war die Verwaltung zumindest an der Stromberger Straße bereits dabei, dort für etwas Ordnung zu sorgen. Allerdings, so der Eindruck, ging man im Rathaus eher halbherzig gegen das Problem vor. 

Beschilderung verfehlt ihre Wirkung

Zunächst nur mit etwas Farbe auf der Fahrbahn wollte die Stadt offenbar Wildparker in die Schranken weisen. Dafür hatte sie Flächen auf der Stromberger Straße markiert, auf denen Autos abgestellt werden sollten. Das Problem nur: Eine entsprechende Beschilderung fehlte zunächst. In der Folge hielten sich längst nicht alle Autofahrer, die auf der Suche nach einer geeigneten Abstellfläche für ihr Vehikel waren, an das Angebot – denn mehr war die Kennzeichnung der Parkbuchten mangels Kennzeichnung zu diesem Zeitpunkt nicht. Insbesondere in Höhe der Arztpraxen und der Apotheke herrschte an manchen Tagen mitunter weiterhin Chaos auf der Straße. 

Als die Kommune Anfang des Jahres erneut zu Werke schritt und die fehlende Beschilderung aufstellte, schien die Problemlösung auf die Zielgerade einzubiegen. Bei genauerer Betrachtung wurde aufmerksamen Autofahrern jedoch zügig deutlich: Die Verkehrszeichen, die auf die markierten Parkbuchten hinweisen sollen, verfehlen ihre Wirkung. Denn: Nur weil das Parken in ausgewiesenen Flächen erlaubt ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass es an anderer Stelle verboten ist. In dieser Sache nimmt es die Straßenverkehrsordnung sehr genau. Entsprechend durfte weiterhin auf kompletter Länge der Stromberger Straße – zumindest innerorts – am Straßenrand das Auto abgestellt werden. Die Verwirrung bei Anliegern und Verkehrsteilnehmern blieb groß.

Eine Haltverbotszone soll es nun richten

Seit vergangener Woche herrscht zumindest auf einem Teilstück der Stromberger Straße in Wiedenbrück Klarheit darüber, wo und wie viele Autos am Fahrbahnrand abgestellt werden dürfen. Die Stadt hat die vorherigen Verkehrszeichen 314-10 kurzerhand ausgetauscht. Da der Teilbereich zwischen Lümernweg und Wippermannstraße durch das Ärztehaus und die Apotheke hinsichtlich des ruhenden Verkehrs deutlich höher belastet ist, sei dieser Bereich nun als Haltverbotszone (VZ 290.1) ausgewiesen worden, heißt es aus dem Rathaus. Ein Zusatzschild sagt zudem aus, dass das Parken nur in den ausgewiesenen Flächen zulässig ist. Im weiteren Verlauf (Wippermannstraße bis Westring) ist die Beschilderung entlang der Stromberger Straße laut Stadtsprecher Martin Pollklas ersatzlos entfernt worden, da dort weniger Behinderungen des Verkehrs durch abgestellte Fahrzeuge festgestellt worden seien. „Dort werden nur die Markierungen verbleiben“, erklärt er.

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Von Lars Nienaber,