Zuschüsse für Vereine beschlossen


Dass den Vereinen mit vereinseigenen Anlagen der Schuh drückt, wurde im Sport- und Freizeitausschuss am Donnerstagnachmittag im Ratssaal wieder einmal deutlich.

Marcel Fels vom Fachbereich Sport gab einen Überblick über die einzelnen Sportförderungen, die anschließend beschlossen wurden. Ralf Steinhorst

Die finanziellen Sportförderungszuschüsse für Investitionen und zur Gebäudeversicherung an Vereine für das Jahr 2023 können nach Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses nun ausgezahlt werden. Die Höhe der Investitionszuschüsse an Sportvereine für das Jahr 2023 beträgt nach Aufstellung von Marcel Fels vom Fachbereich Sport 16.221,20 Euro. Nach Anträgen wird die Summe projektgebunden an sieben Sportvereine ausgezahlt, wie der Ausschuss einstimmig beschloss.

Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss, Zuschüsse zur Gebäudeversicherung im Jahr 2023 in Gesamthöhe von 13.643,93 Euro zur Auszahlung zu bringen. Elf Vereinen kommt diese Unterstützung zugute. Dieser Zuschuss wurde in Folge der für die Vereine verheerenden Auswirkungen der Coronapandemie zur Unterstützung eingeführt.

Der Stadtsportverbandsvorsitzende Jochen Dornseifer machte erneut auf die großen Energiepreissteigerungen hin, die den Vereinen mit vereinseigenen Anlagen Probleme bereiten. Zwar biete das Land NRW diesbezüglich eine Förderung an, die Antragsstellung darauf sei von Ehrenamtlichen im Verein wegen der Komplexität aber nur schwer durchführbar. Er forderte eine Klarstellung, inwieweit die von ihm verstandene kommunale Streichung von Energiekostenzuschüssen umgesetzt wird, wenn Vereine erst gar keine NRW-Mittel beantragen.

Sport-Dezernentin Stephanie Kosbab versuchte hier schnell zu beruhigen: „Es ist nicht so, dass Verwaltung nichts niemanden gönnen würde.“ Sie wies darauf hin, dass die Bestimmungen der städtischen Sportförderung festlegen, dass Zuschüsse Dritter, in diesem Fall dem Land NRW, vorrangig in Anspruch genommen müssen. In diesem Fall sei es aber so, dass die Stadt Energiekostenzuschüsse auf Basis üblicher Kostenbelastungen vergibt, das Förderpaket des Landes NRW aber nur die Belastungen berücksichtigt, die über den normalen Energiekostenaufwendungen liegen. Die Energiekostenzuschüsse der Stadt bleiben damit erhalten und werden nicht gekürzt.

Jochen Dornseifer regte daraufhin an, über den Einsatz eines aus städtischen Mitteln getragenen Sportkoordinators nachzudenken, der die Vereine bei der Beantragung der NRW-Fördermittel unterstützt. Der Ausschussvorsitzende Rolf Leismann versprach, diesen Aspekt im Auge zu behalten.

von Von Ralf Steinhorst

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