Grundsteuer: Selbst Behörden versäumen das Fristende


Selbst nicht alle Behörden sind mit der Grundsteuer-Erklärung fristgerecht fertig geworden. Beispiele aus dem Kreis Warendorf.

Auch Kommunen, Behörden und Verwaltungen im Kreis Warendorf mussten sich mit ihren Flächen, deren Wert und Nutzung für die Grundsteuer-Erklärung befassen Foto: dpa

Kreis Warendorf (dan) - Auch für Kommunalverwaltungen und andere Behörden galt: Wenn sie grundsteuerpflichtig sind, mussten sie wie alle privaten Immobilienbesitzer bis Ende Januar eine entsprechende Erklärung bei den Finanzämtern abgeben. Die Frist einzuhalten, hat nicht überall funktioniert.

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