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Von Redaktion, 06.07.2016 | 17:04 Uhr
Warendorf (jed) - Ist es wirklich ein Wolf gewesen, der das dreijährige Pony Oscar in der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag so übel zugerichtet hat („Die Glocke“ berichtete)? Oder ist die Attacke auf das Mini-Pferd von einem streunenden Hund verübt worden?
Im zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird davon ausgegangen, dass Oscar von anderen Ponyhengsten, mit denen er sich auf der Weide befunden hat, gebissen und schwer verletzt worden ist. D
as allerdings hält Alexandra Richter, Betreiberin des Reitstalls „Am Rothenbach“, bei der der Falabella-Shetland-Mix untergestellt ist, für ausgeschlossen. „Ich kennen die Tiere. Es hat nie irgendwelche aggressiven Auseinandersetzungen innerhalb der Gruppe gegeben“, erklärt die Agraringenieurin.
Beim Besuch des Landesamtsmitarbeiters auf der Reitanlage „Am Rothenbach“ sei ein Tierarzt anwesend gewesen, der Bissattacken anderer Pferde als Ursache für die Verletzungen diagnostiziert habe, erläutert hingegen Landesamtspressesprecher Peter Schütz auf Nachfrage der „Glocke“. Hintergrund: Ein Wolfs-Angriff gilt erst dann als bewiesen, wenn am Ort des Geschehens DNA-Spuren des Raubtiers sichergestellt worden sind. Das ist zum Beispiel mit Haarbüscheln möglich.
Verantwortungsvolle Pferdehalter zäunen Weideflächen aufgrund der Verletzungsgefahr für die Tiere allerdings nicht mit Stacheldraht ein, an dem sich Tierhaare verfangen könnten. Daher waren am Rothenbach auch keine Fellreste zu entdecken. Auch Speichelproben könnten helfen, die vorübergehende Anwesenheit des Wolfs zu belegen. „Wir haben nach langer Suche zwei blutige Klumpen auf der Koppel entdeckt, sichergestellt und dem Mitarbeiter des LANUV übergeben“, sagt Alexandra Richter. „Allerdings habe ich einen Anruf vom Landesamt mit der Information bekommen, dass die Probe nicht ausgewertet werden kann“, so die Reitstallbetreiberin. LANUV-Pressesprecher Schütz dementiert: „Die DNA-Analyse wird durchgeführt.“
Die entscheidende Frage, wo die Verletzungen, die das Pony Oscar erlitten hat, herrühren, ist nach wie vor nicht eindeutig beantwortet. Damit ist auch weiterhin unklar, ob die Reitstallbetreiberin sowie die Eigentümerin des verletzten Ponys die Tierarztkosten allein zu stemmen haben. „Oscar wird aber auf jeden Fall weiterbehandelt“, sagt Richter. „Er frisst gut. Er arbeitet mit. Er will leben.“
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